PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Philipp Grassl

Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht? Es geht um einen sexuellen Missbrauch, einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung, eine Vergewaltigung oder den Besitz illegaler pornographischer Inhalte?

Rechtsanwalt Philipp Grassl, Fachanwalt für Strafrecht aus Koblenz ist seit vielen Jahren regelmäßig im Bereich des Sexualstrafrechts tätig, sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in gerichtlichen Verfahren.


Das Sexualstrafrecht betrifft häufig folgende Vorwürfe:

§ 174 StGB: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174a StGB: Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

§ 174b StGB: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

§ 174c StGB: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

§ 176 StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern

§ 176a StGB: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

§ 176b StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

§ 177 StGB: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

§ 178 StGB: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

§ 180 StGB: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

§ 180a StGB: Ausbeutung von Prostituierten

§ 181a StGB: Zuhälterei

§ 182 StGB: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

§ 183 StGB: Exhibitionistische Handlungen

§ 183a StGB: Erregung öffentlichen Ärgernisses

§ 184 StGB: Verbreitung pornographischer Schriften

§ 184a StGB: Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

§ 184b StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

§ 184c StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

§ 184d StGB: Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien

§ 184e StGB: Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen

§ 184f StGB: Ausübung der verbotenen Prostitution

§ 184g StGB: Jugendgefährdende Prostitution

§ 184i StGB: Sexuelle Belästigung

§ 184j StGB: Straftaten aus Gruppen 


Aussage gegen Aussage

Häufig handelt es sich im Sexualstrafrecht um eine „Aussage gegen Aussage“-Situation, weil es außer der beschuldigten Person und dem vermeintlichen Opfer keine weiteren Zeugen gibt. Im Sexualstrafverfahren wird daher regelmäßig anhand verschiedener weiterer Indizien versucht, den Sachverhalt aufzuklären. Dabei spielen auch Sachverständigengutachten bezüglich der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und bezüglich der erlittenen Verletzungen eine wichtige Rolle. Auch die Untersuchung von privaten oder beruflich genutzten Mobiltelefonen, PC´s und Festplatten durch Sachverständige zur Aufklärung des Sachverhalts ist häufig erforderlich. Dies kann sowohl für den Beschuldigten als auch für die geschädigte Person eine zusätzliche Belastung darstellen.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Termine in unserer Anwaltskanzlei in Koblenz können nur nach Vereinbarung erfolgen. Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen.

 
 
 
 
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